Kommunikationsrichtlinie

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Diese Richtlinie gilt für die öffentliche Kommunikation des Vorstands mit seinen vollberechtigten Mitgliedern oder mit externen Agenturen für offizielle Kommunikation.

  1. Eine Mitteilung kann in Form eines normalen Briefes, einer E-Mail oder einer Pressemitteilung erfolgen.
  2. Eine öffentliche Mitteilung muss:
    1. das Logo von Wikimedia Kanada in der Kopfzeile enthalten;
    2. durch eine Anrede eingeleitet werden;
    3. klar und prägnant sein;
    4. mit einer Anrede enden;
    5. sofern nicht anders angegeben, die digitale Unterschrift des Vorsitzenden oder eines Vorstandsmitglieds enthalten; und
    6. muss in den beiden Amtssprachen Kanadas, Französisch und Englisch, verfasst sein.
  3. Eine Mitteilung muss von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern, einem englischsprachigen und einem französischsprachigen, erarbeitet werden.
  4. Öffentliche Kommunikation muss im Voraus von dem in den Richtlinien von Wikimedia Kanada benannten Beauftragten für öffentliche Kommunikation genehmigt werden.
  5. Sofern der Vorstand nichts anderes bestimmt, sollten alle öffentlichen Mitteilungen über den Vorstandssekretär von Wikimedia Kanada herausgegeben werden.